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Güterrecht ArtikelBuch-Tipp: Bis ans Ende aller Tage. Einfach Wahnsinn!!! Ich habe das Buch noch nicht ganz zu Ende gelesen. Aber ich muß trotzdem schon meine Rezension schreiben. Das Buch ist einfach Wahnsinn. Es hat mich von der ersten Seite an gefesselt. Konnte gar nicht mehr aufhören zu lesen. Die Autorin schreibt mal in der Gegenwart und mal in der Vergangenheit. Aber das ist überhaupt nicht... Das Güterrecht ist ein Rechtsbegriff. Es beschäftigt sich mit den Besitzverhältnissen von Eheleuten.
Vereinbaren die Eheleute nichts anderes, so beginnt mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft".
Zugewinngemeinschaft bedeutet zunächst, dass jeder der Eheleute grundsätzlich Alleininhaber seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Die beiden Vermögen ("Mein" und "Dein") bleiben also während der Ehe voneinander getrennt.
Von Ausnahmen abgesehen kann jeder der Eheleute sein Vermögen allein verwalten, ohne den anderen um Erlaubnis für bestimmte Geschäfte fragen zu müssen.
Erst mit dem Ende der Ehe findet ein Ausgleich der beiden während der Ehe erworbenen Vermögen, der "Zugewinnausgleich" statt:
Endet die Ehe durch Tod, geschieht dies durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten (vgl. dazu die Partnerseite "Erbrecht-Ratgeber").
Endet die Ehe durch Scheidung, ist auf Antrag eines der Eheleute ein Zugewinnausgleichverfahren durchzuführen.==Weblinks==
- [1] (http://www.familienrecht-ratgeber.de)
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